453.7
CH-SG
Art. 5 Verordnung über die Gebühren zur Bundesgesetzgebung über die Ausländerinnen und Ausländer - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 5 Verordnung über die Gebühren zur Bundesgesetzgebung über die Ausländerinnen und Ausländer · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung über die Gebühren zur Bundesgesetzgebung über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 9. August 1983 wird aufgehoben.