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453.7 CH-SG

Art. 5 Verordnung über die Gebühren zur Bundesgesetzgebung über die Ausländerinnen und Ausländer - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 5 Verordnung über die Gebühren zur Bundesgesetzgebung über die Ausländerinnen und Ausländer · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über die Gebühren zur Bundesgesetzgebung über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 9. August 1983 wird aufgehoben.

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