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453.31 CH-SG

Art. 8 Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige - b) Vollzugsbeginn

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Art. 8 Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · b) Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. März 2010 angewendet.

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