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Art. 7 Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige - Schlussbestimmungen a) Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 7 Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · Schlussbestimmungen a) Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 17. Dezember 2002 wird aufgehoben.

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