453.31
CH-SG
Art. 7 Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige - Schlussbestimmungen a) Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 7 Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · Schlussbestimmungen a) Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 17. Dezember 2002 wird aufgehoben.