453.1
NAGLCA
CH-SG
Art. 25 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) - Aufhebung bisherigen Rechts
IV. Schlussbestimmungen
Art. 25 NAG · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Gesetz über die Niederlassung der Schweizer vom 5. April 1979 wird aufgehoben.