Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
453.1 NAGLCA CH-SG

Art. 2 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) - Einwohneramt

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 NAG · Einwohneramt

1. Die politische Gemeinde führt das Einwohneramt.

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