453.1
NAGLCA
CH-SG
Art. 1 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) - Geltungsbereich
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 NAG · Geltungsbereich
1. Dieser Erlass regelt
a) Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer;
b) Melde-, Auskunfts-, Hinterlegungs- und Mitwirkungspflichten von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie anderen Personen;
c) Heimatschein und andere Ausweise;
d) Zuständigkeit und Aufgaben des Einwohneramtes;
e) Führung des Einwohnerregisters;
f) registerrechtliche Zuständigkeiten und Aufgaben der kantonalen Statistikstelle;
g) kantonale Einwohnerdatenplattform.