Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
453.1 NAGLCA CH-SG

Art. 1 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) - Geltungsbereich

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 NAG · Geltungsbereich

1. Dieser Erlass regelt

a) Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer;

b) Melde-, Auskunfts-, Hinterlegungs- und Mitwirkungspflichten von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie anderen Personen;

c) Heimatschein und andere Ausweise;

d) Zuständigkeit und Aufgaben des Einwohneramtes;

e) Führung des Einwohnerregisters;

f) registerrechtliche Zuständigkeiten und Aufgaben der kantonalen Statistikstelle;

g) kantonale Einwohnerdatenplattform.

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