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451.50 CH-SG

Kanton St. Gallen 451.50

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Der Kanton St.Gallen tritt dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen bei.

1. Der Kanton St.Gallen stimmt den am 2. Februar 2012 beschlossenen Änderungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 15. November 2007 zu.

1. Der Beitritt wird rechtsgültig, wenn mindestens ein weiterer Kanton der Vereinbarung beitritt, frühestens jedoch am 1. Januar 2010.

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