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451.5 CH-SG

Kanton St. Gallen 451.5

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Regierungsbeschluss vom 4. Dezember 2007 über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen wird genehmigt.

1. Der Nachtrag vom 13. März 2012 zum Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen wird genehmigt.

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