451.44
CH-SG
Kanton St. Gallen 451.44
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Ziff. 1 Kantonsratsbeschluss über Mietkosten für die Kantonspolizei St.Gallen im Interventionszentrum des Bundes für den Zoll Ost in St.Margrethen
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1. Für die Mietkosten für die Kantonspolizei St.Gallen im Interventionszentrum des Bundes für den Zoll Ost in St.Margrethen werden jährlich wiederkehrende neue Ausgaben von Fr. 2'113'000.- bewilligt.
2. Die Regierung wird ermächtigt, die Einzelheiten des Mietverhältnisses vertraglich mit dem Bund zu regeln.
Ziff. 2 Kantonsratsbeschluss über Mietkosten für die Kantonspolizei St.Gallen im Interventionszentrum des Bundes für den Zoll Ost in St.Margrethen
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1. Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, genehmigt die Regierung unter Vorbehalt des Budgets.
2. Die Anpassung des Mietzinses an die Teuerung gemäss Mietvertrag ist nicht genehmigungspflichtig.
Ziff. 3 Kantonsratsbeschluss über Mietkosten für die Kantonspolizei St.Gallen im Interventionszentrum des Bundes für den Zoll Ost in St.Margrethen
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1. Die jährlichen Ausgaben werden der Erfolgsrechnung belastet.