Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
451.44 CH-SG

Kanton St. Gallen 451.44

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Für die Mietkosten für die Kantonspolizei St.Gallen im Interventionszentrum des Bundes für den Zoll Ost in St.Margrethen werden jährlich wiederkehrende neue Ausgaben von Fr. 2'113'000.- bewilligt.

2. Die Regierung wird ermächtigt, die Einzelheiten des Mietverhältnisses vertraglich mit dem Bund zu regeln.

1. Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, genehmigt die Regierung unter Vorbehalt des Budgets.

2. Die Anpassung des Mietzinses an die Teuerung gemäss Mietvertrag ist nicht genehmigungspflichtig.

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