451.43
CH-SG
Kanton St. Gallen 451.43
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Ziff. 1 Kantonsratsbeschluss über den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei
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1. Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten für den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei von Fr. 10'820'000.- werden genehmigt.
Ziff. 2 Kantonsratsbeschluss über den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei
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1. Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von Fr. 300'000.- ein Kredit von Fr. 10'520'000.- gewährt.
2. Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2025 innert zehn Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3 Kantonsratsbeschluss über den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei
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1. Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2. Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.