Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
451.41 CH-SG

Kanton St. Gallen 451.41

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (5 Artikel)

1. Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 9'170'000.‒ für den Umbau und die Erweiterung der Liegenschaft Bronschhoferstrasse 69 in Wil für die Polizeistation Wil werden genehmigt.

1. Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 9'170'000.‒ gewährt.

2. Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2018 innert zehn Jahren abgeschrieben.

1. Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

2. Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

1. Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →