Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
451.22 CH-SG

Art. 3 Vollzugsverordnung zur interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit - Gemeinsame Kontrollen[[1]](#articletitle_text_fn_30854_2_1_c)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Vollzugsverordnung zur interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit · Gemeinsame Kontrollen[[1]](#articletitle_text_fn_30854_2_1_c)

1. Das Polizeikommando beschliesst über die polizeiliche Hilfeleistung bei gemeinsamen verkehrs- und kriminalpolizeilichen Kontrollen.

← Art. 2 Vollzugsverordnung zur interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit Hilfeleistung Art. 4 Vollzugsverordnung zur interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →