451.2
CH-SG
Kanton St. Gallen 451.2
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (2 Artikel)
Ziff. 1 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
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1. Der Kanton St.Gallen tritt der interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit bei.
Ziff. 2 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
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1. Der Regierungsrat ist ermächtigt, die Beitrittserklärung abzugeben.