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451.19 IKAPOL CH-SG

Art. 8 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) - FSTP

II. Organisation, Zuständigkeiten, Ablauf
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Art. 8 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) · FSTP

1. Der FSTP ist als ständiges Organ der AG OP unterstellt. Diese kann den FSTP bei Bedarf auch einem einsatzführenden Kanton unterstellen. Der FSTP führt im Auftrag der AG OP insbesondere die nationale Polizeilage, koordiniert IKAPOL-Einsätze und disponiert die nicht in das IKAPOL-Dispositiv eingebundenen Mittel.

2. Der FSTP, als ständiges Organ der AG OP, konstituiert sich im Rahmen seiner Handlungsrichtlinien selbst.

3. ...

4. Die Chefin/der Chef FSTP wird durch den Vorstand der KKPKS bestimmt.

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