451.19
IKAPOL
CH-SG
Art. 12 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) - Territorialprinzip
III. Finanzielles
Art. 12 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) · Territorialprinzip
1. Für die IKAPOL-Einsätze ist derjenige Kanton kostenpflichtig, auf dessen Territorium die IKAPOL-Kräfte eingesetzt oder zu seinen Gunsten auf Reserve gestellt werden.
2. Beginnt ein IKAPOL-Einsatz im einen Kanton und endet in einem andern, so trägt derjenige Kanton die Kosten, in dem der Einsatz begonnen hat.