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451.19 IKAPOL CH-SG

Art. 12 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) - Territorialprinzip

III. Finanzielles
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Art. 12 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) · Territorialprinzip

1. Für die IKAPOL-Einsätze ist derjenige Kanton kostenpflichtig, auf dessen Territorium die IKAPOL-Kräfte eingesetzt oder zu seinen Gunsten auf Reserve gestellt werden.

2. Beginnt ein IKAPOL-Einsatz im einen Kanton und endet in einem andern, so trägt derjenige Kanton die Kosten, in dem der Einsatz begonnen hat.

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