Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
451.17 CH-SG

Art. 9 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen - Aus- und Weiterbildung sowie Beschaffungswesen

3. Weitere Zusammenarbeit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen · Aus- und Weiterbildung sowie Beschaffungswesen

1. Kantonspolizei und Stadtpolizei arbeiten bei der Aus- und Weiterbildung der Korpsangehörigen sowie bei der Beschaffung von Infrastruktur, Material und Ausrüstung zusammen.

← Art. 8 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen Grundsatz Art. 10 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →