451.17
CH-SG
Art. 9 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen - Aus- und Weiterbildung sowie Beschaffungswesen
3. Weitere Zusammenarbeit
Art. 9 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen · Aus- und Weiterbildung sowie Beschaffungswesen
1. Kantonspolizei und Stadtpolizei arbeiten bei der Aus- und Weiterbildung der Korpsangehörigen sowie bei der Beschaffung von Infrastruktur, Material und Ausrüstung zusammen.