451.17
CH-SG
Art. 5 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen - Voraussetzungen
1. Gegenseitige Unterstützung
Art. 5 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen · Voraussetzungen
1. Die Stadtpolizei kann zur Unterstützung der Kantonspolizei angefordert werden bei
a) schweren Kriminalfällen;
b) grösseren Einsätzen;
c) interkantonalen Einsätzen.
2. Die Kantonspolizei kann zur Unterstützung der Stadtpolizei bei grösseren Einsätzen angefordert werden.