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451.17 CH-SG

Art. 5 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen - Voraussetzungen

1. Gegenseitige Unterstützung
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Art. 5 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen · Voraussetzungen

1. Die Stadtpolizei kann zur Unterstützung der Kantonspolizei angefordert werden bei

a) schweren Kriminalfällen;

b) grösseren Einsätzen;

c) interkantonalen Einsätzen.

2. Die Kantonspolizei kann zur Unterstützung der Stadtpolizei bei grösseren Einsätzen angefordert werden.

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