451.17
CH-SG
Art. 2 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen - Übertragene Aufgaben
1. Zuständigkeiten der Stadtpolizei - b) Übertragung kantonaler Aufgaben
Art. 2 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen · Übertragene Aufgaben
1. Der Stadtpolizei obliegen als übertragene kantonale Aufgaben
a) polizeiliche Überwachung des rollenden Verkehrs, Tatbestandsaufnahme bei Verkehrs-, Bau- und Betriebsunfällen sowie Erstattung von Anzeigen bei Verletzung von Verkehrsvorschriften im rollenden Verkehr. Ausgenommen sind die Autobahn A 1 sowie deren Ein- und Ausfahrten;
b) Durchführung des Verkehrsunterrichts in den städtischen Schulen;
c) weitere Aufgaben, die der Stadtpolizei nach besonderen Vorschriften[5] übertragen werden.