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451.17 CH-SG

Art. 2 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen - Übertragene Aufgaben

1. Zuständigkeiten der Stadtpolizei - b) Übertragung kantonaler Aufgaben
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Art. 2 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen · Übertragene Aufgaben

1. Der Stadtpolizei obliegen als übertragene kantonale Aufgaben

a) polizeiliche Überwachung des rollenden Verkehrs, Tatbestandsaufnahme bei Verkehrs-, Bau- und Betriebsunfällen sowie Erstattung von Anzeigen bei Verletzung von Verkehrsvorschriften im rollenden Verkehr. Ausgenommen sind die Autobahn A 1 sowie deren Ein- und Ausfahrten;

b) Durchführung des Verkehrsunterrichts in den städtischen Schulen;

c) weitere Aufgaben, die der Stadtpolizei nach besonderen Vorschriften[5] übertragen werden.

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