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451.17 CH-SG

Art. 19 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen - Kündigung

IV. Schlussbestimmungen
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Art. 19 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen · Kündigung

1. Diese Vereinbarung kann von jeder Partei unter Wahrung einer zweijährigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals auf 31. Dezember 2018.

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