451.17
CH-SG
Art. 19 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen - Kündigung
IV. Schlussbestimmungen
Art. 19 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen · Kündigung
1. Diese Vereinbarung kann von jeder Partei unter Wahrung einer zweijährigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals auf 31. Dezember 2018.