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451.17 CH-SG

Art. 17 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen - Vollzugsbeginn

IV. Schlussbestimmungen
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Art. 17 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen · Vollzugsbeginn

1. Diese Vereinbarung wird rückwirkend ab 1. Januar 2014 angewendet.

2. Sie ersetzt die Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen vom 22. September 1981 mit allen Nachträgen.

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