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451.17 CH-SG

Art. 16 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen - Abgeltungen aus besonderen Zusammenarbeitsvereinbarungen

2. Entschädigung für die übertragenen kantonalen Aufgaben
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Art. 16 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen · Abgeltungen aus besonderen Zusammenarbeitsvereinbarungen

1. Abgeltungen, die aus besonderen Zusammenarbeitsvereinbarungen geleistet werden, insbesondere die Entschädigungen für Schwerverkehrskontrollen gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Bund, werden der Stadt St.Gallen zusätzlich zur Entschädigung nach Art. 13 dieser Vereinbarung ausgerichtet.

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