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451.17 CH-SG

Art. 14 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen - Anpassung an die Teuerung

2. Entschädigung für die übertragenen kantonalen Aufgaben
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Art. 14 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen · Anpassung an die Teuerung

1. Die Entschädigung nach Art. 13 dieser Vereinbarung beruht auf dem Landesindex der Konsumentenpreise vom Juni 2013 (Basis Dezember 2010).

2. Erhöht sich der Landesindex der Konsumentenpreise, Stand Juni, um wenigstens drei Prozent gegenüber dem Ausgangswert oder dem Indexstand bei der letzten Anpassung, wird die Entschädigung auf das Folgejahr dem neuen Indexstand angepasst.

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