Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
451.17 CH-SG

Art. 12 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen - Unentgeltlichkeit

1. Entschädigung für Unterstützungsleistungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 12 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen · Unentgeltlichkeit

1. Die Unterstützung nach Art. 5 dieser Vereinbarung wird unentgeltlich gewährt.

2. Vorbehalten bleiben Entschädigungen

a) bei interkantonalen Einsätzen. Sie richten sich sachgemäss nach den von den Kantonen vereinbarten Ansätzen;

b) die von Dritten bezahlt werden. Sie werden nach Massgabe der eingesetzten Polizeikräfte zwischen Kantonspolizei und Stadtpolizei aufgeteilt.

← Art. 11 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen Grundsatz Art. 13 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →