451.17
CH-SG
Art. 12 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen - Unentgeltlichkeit
1. Entschädigung für Unterstützungsleistungen
Art. 12 Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen · Unentgeltlichkeit
1. Die Unterstützung nach Art. 5 dieser Vereinbarung wird unentgeltlich gewährt.
2. Vorbehalten bleiben Entschädigungen
a) bei interkantonalen Einsätzen. Sie richten sich sachgemäss nach den von den Kantonen vereinbarten Ansätzen;
b) die von Dritten bezahlt werden. Sie werden nach Massgabe der eingesetzten Polizeikräfte zwischen Kantonspolizei und Stadtpolizei aufgeteilt.