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451.14 CH-SG

Art. 3 Verordnung über die Ausübung von Bewachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben - Bewilligung a) Gesuch

II. Verfahren
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Art. 3 Verordnung über die Ausübung von Bewachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben · Bewilligung a) Gesuch

1. Das Bewilligungsgesuch wird dem Polizeikommando eingereicht. Es enthält

a) Angaben über das Unternehmen und dessen Zweck, die Organisation, die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit, die allfällige Uniformierung und Bewaffnung des Sicherheitspersonals sowie allfällige Dienstfahrzeuge;

b) die Personalien der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers, der Mitglieder der Geschäftsleitung und der verantwortlichen Person, die das Sicherheitsunternehmen vertritt, mit Angaben über die bisherigen Tätigkeiten und Ausbildungen;

c) die Personalien des angestellten und beauftragten Sicherheitspersonals;

d) einen Auszug aus dem Handelsregister sowie dem Betreibungs- und Konkursregister;

e) ein Muster des Ausweises für das Sicherheitspersonal;

f) für das gesamte Sicherheitspersonal je eine Kopie eines amtlichen Identitätsausweises und je einen Auszug aus dem Strafregister, der vor längstens drei Monaten ausgestellt worden ist, bei ausländischen Personen zusätzlich je eine Kopie der Aufenthalts- und der kantonalen Arbeitsbewilligung;

g) den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

2. Das Bewilligungsverfahren kann vereinfacht werden, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller bereits eine Bewilligung eines anderen Gemeinwesens vorweisen kann.

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