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451.13 CH-SG

Art. 7 Privatdetektivverordnung - Ausweis

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Art. 7 Privatdetektivverordnung · Ausweis

1. Das Sicherheits- und Justizdepartement gibt Privatdetektiven einen Ausweis ab.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)

140 2023 6 · be (Art. 7 VIVS)
Appeal Against Zoning and Building Permit for Water and Sewage Pipeline
orischer Verlauf mit viel Substanz» sollen mit ihrer ganzen Sub- stanz ungeschmälert erhalten werden (Art. 6 Abs. 1 VIVS). Gemäss Art. 7 VIVS sind Eingriffe in Objekte bei Erfüllung einer Bundesaufgabe zulässig, soweit sie die Schutzziele nicht beeinträch- 28 Vgl. Anfor
R 2020 105 · gr (Art. 7 Abs. 1 VIVS)
Appeal Against Telecommunications Mast Permit: Setback Regulations and Environmental Review
n seinen Schutzzielen überhaupt nicht tangiert wird. Insofern ist fraglich, ob überhaupt ein relevanter Eingriff vorliegt. Gemäss Art. 7 Abs. 1 VIVS sind Eingriffe in ein Objekt aber ohnehin dann zulässig, soweit sie die Schutzziele nicht beeinträchtigen. Davon ist vorlie- gend
R 2020 62 · gr (Art. 7 Abs. 3 VIVS)
Environmental Groups v. Cantonal Government (Suspension Bridges Zoning/Logging Permit)
wird, – eine solche würde bereits eine schwerwiegende Beein- trächtigung darstellen (WAGNER PFEIFER, a.a.O., Rz. 1155; vgl. auch Art. 7 Abs. 3 VIVS) –, sondern bereits dann, wenn eine erhebliche Beeinträchti- gung vorliegt (Art. 7 Abs. 2 NHG). Darüber hinaus werden im Zonenp
1C_71/2016 (Art. 7 VIVS)
Property Owners v. Road Correction Project Approval
Zulässigkeit des Eingriffs in das Inventarobjekt nach Art. 6 NHG . Dessen Vorgaben werden für die historischen Verkehrswege in Art. 7 VIVS konkretisiert. Danach sind geringfügige Beeinträchtigungen der Schutzziele bei Erfüllung einer Bundesaufgabe nur zulässig, wenn