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451.11 PV CH-SG

Art. 12 Polizeiverordnung (PV) - c) Arbeitsverhältnis

I. Kantonspolizei[[1]](#titletitle_text_fn_43379_2_1_c) - 2. Personalrecht - a) allgemeine Bestimmungen
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Art. 12 PV · c) Arbeitsverhältnis

1. Für das erste und das zweite Ausbildungsjahr wird jeweils ein befristeter einjähriger Arbeitsvertrag abgeschlossen.

2. ...

2bis. ...

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