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451.11 PV CH-SG

Art. 1 Polizeiverordnung (PV) - Gliederung a) im Allgemeinen

I. Kantonspolizei[[1]](#titletitle_text_fn_43379_2_1_c) - 1. Organisation
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Art. 1 PV · Gliederung a) im Allgemeinen

1. Die Kantonspolizei gliedert sich in folgende Hauptabteilungen

a)* ...

a)bis* Kommandobereich;

b)* Technik und Logistik;

c) Kriminalpolizei;

d) Verkehrspolizei;

e) Sicherheitspolizei;

f) Regionalpolizei.

2. Die Hauptabteilungen gliedern sich in Abteilungen. Das Sicherheits- und Justizdepartement legt die Anzahl, das Polizeikommando Bezeichnung und Unterstellung der Abteilungen fest.

Polizeiverordnung (PV) - Gliederung a) im Allgemeinen Art. 2 PV →

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