Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
451.1 PG CH-SG

Art. 33 Polizeigesetz (PG) - b) erkennungsdienstliche Unterlagen aa) Begriff

III. Polizeikräfte - 4. Polizeiliche Befugnisse
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Art. 33 PG · b) erkennungsdienstliche Unterlagen aa) Begriff

1. Erkennungsdienstliche Unterlagen sind fotografische Aufnahmen, Fingerabdrücke, Spuren und Proben zur Erstellung eines DNA-Profils und ähnliche Unterlagen.

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