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431.11 CH-SG

Art. 3 Verordnung zum Gesetz über den Vollzug der wirtschaftlichen Landesversorgung - Vollzugsbeginn

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Art. 3 Verordnung zum Gesetz über den Vollzug der wirtschaftlichen Landesversorgung · Vollzugsbeginn

1. Diese Verordnung wird ab 1. Januar 2011 angewendet.

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