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431.11 CH-SG

Kantonale Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Die kantonale Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung ist dem Volkswirtschaftsdepartement zugeordnet.

1. Beim Vollzug der Aufgaben und Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung wirken mit

a)* das Bau- und Umweltdepartement im Bereich Heizölbewirtschaftung;

b) das Sicherheits- und Justizdepartement im Bereich Treibstoffbewirtschaftung;

c) das Volkswirtschaftsdepartement im Bereich Lebensmittelbewirtschaftung.

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