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421.31 CH-SG

Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil - Streitigkeiten zwischen Verband oder Verbandsgemeinden und Dritten

III. Rechtsschutz
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Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil · Streitigkeiten zwischen Verband oder Verbandsgemeinden und Dritten

1. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Verband und Dritten werden von den zuständigen Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons St.Gallen entschieden.

2. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen einzelnen Verbandsgemeinden einerseits und Dritten anderseits werden von den zuständigen Gerichts- und Verwaltungsbehörden der Vereinbarungskantone entschieden.

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