421.31
CH-SG
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil - Streitigkeiten zwischen Verband oder Verbandsgemeinden und Dritten
III. Rechtsschutz
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil · Streitigkeiten zwischen Verband oder Verbandsgemeinden und Dritten
1. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Verband und Dritten werden von den zuständigen Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons St.Gallen entschieden.
2. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen einzelnen Verbandsgemeinden einerseits und Dritten anderseits werden von den zuständigen Gerichts- und Verwaltungsbehörden der Vereinbarungskantone entschieden.