421.31
CH-SG
Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil - Aufsicht
II. Anwendbares Recht
Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil · Aufsicht
1. Die Aufsicht über den Zweckverband wird von den zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Kantons Thurgau ausgeübt. Vorbehalten bleibt die Aufsicht der Vereinbarungskantone über ihre Gemeinden.