421.31
CH-SG
Art. 4 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil - Verantwortlichkeit
II. Anwendbares Recht
Art. 4 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil · Verantwortlichkeit
1. Für die Verantwortlichkeit der Verbandsorgane und, soweit nichts anderes vereinbart wird, für die Besorgung der Verbandsangelegenheiten sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des Kantons St.Gallen massgebend.