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421.31 CH-SG

Art. 4 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil - Verantwortlichkeit

II. Anwendbares Recht
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Art. 4 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil · Verantwortlichkeit

1. Für die Verantwortlichkeit der Verbandsorgane und, soweit nichts anderes vereinbart wird, für die Besorgung der Verbandsangelegenheiten sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des Kantons St.Gallen massgebend.

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