Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
421.31 CH-SG

Art. 3 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil - Rechtsnatur und Sitz

I. Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil · Rechtsnatur und Sitz

1. Der Verband ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.

2. Sitz des Zweckverbandes ist Wil SG.

← Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil Zweckverbandsgründung Art. 4 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →