421.31
CH-SG
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil - Beitritt weiterer Gemeinden
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil · Beitritt weiterer Gemeinden
1. Dem Verband können weitere Gemeinden beitreten.
2. Die zuständigen Behörden der Vereinbarungskantone können den Verband verpflichten, weitere Gemeinden aufzunehmen.