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421.31 CH-SG

Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil - Beitritt weiterer Gemeinden

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil · Beitritt weiterer Gemeinden

1. Dem Verband können weitere Gemeinden beitreten.

2. Die zuständigen Behörden der Vereinbarungskantone können den Verband verpflichten, weitere Gemeinden aufzunehmen.

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