421.31
CH-SG
Art. 14 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil - Vollzugsbeginn
IV. Schlussbestimmungen
Art. 14 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil · Vollzugsbeginn
1. Diese Vereinbarung wird ab Unterzeichnung durch beide Vereinbarungskantone angewendet.