421.31
CH-SG
Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil - Anpassung der Vereinbarung
IV. Schlussbestimmungen
Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil · Anpassung der Vereinbarung
1. Die Anpassung dieser Vereinbarung an die zukünftige Gesetzgebung des Bundes und der Vereinbarungskantone bleibt vorbehalten. Die Vereinbarungskantone setzen sich darüber ins Einvernehmen.