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421.31 CH-SG

Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil - Anpassung der Vereinbarung

IV. Schlussbestimmungen
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Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil · Anpassung der Vereinbarung

1. Die Anpassung dieser Vereinbarung an die zukünftige Gesetzgebung des Bundes und der Vereinbarungskantone bleibt vorbehalten. Die Vereinbarungskantone setzen sich darüber ins Einvernehmen.

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