421.31
CH-SG
Art. 10 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil - Zivilrechtliche Streitigkeiten
III. Rechtsschutz
Art. 10 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil · Zivilrechtliche Streitigkeiten
1. Zivilrechtliche Streitigkeiten sowie Anstände, bei denen einer Verbandsgemeinde oder dem Verband die Rechtsstellung eines Privaten zukommt, werden von den ordentlichen Gerichts- und Verwaltungsbehörden entschieden.