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421.31 CH-SG

Art. 10 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil - Zivilrechtliche Streitigkeiten

III. Rechtsschutz
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Art. 10 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil · Zivilrechtliche Streitigkeiten

1. Zivilrechtliche Streitigkeiten sowie Anstände, bei denen einer Verbandsgemeinde oder dem Verband die Rechtsstellung eines Privaten zukommt, werden von den ordentlichen Gerichts- und Verwaltungsbehörden entschieden.

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