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421.31 CH-SG

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil - Zweckverbandsgründung

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil · Zweckverbandsgründung

1. Die st.gallischen politischen Gemeinden Wil und Bronschhofen sowie die thurgauischen politischen Gemeinden Rickenbach und Wilen werden ermächtigt, sich zur gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben des Bevölkerungsschutzes zum Zweckverband «Sicherheitsverbund Region Wil» zusammenzuschliessen.

2. Die beteiligten Gemeinden legen Zweck und Organisation des Verbandes sowie Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinden unter sich und gegenüber dem Verband in einer Zweckverbandsvereinbarung fest. Diese bedarf zur Rechtsgültigkeit der Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Vereinbarungskantone.

Zweckverbandsgründung Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil →

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