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421.1 BEVSG CH-SG

Art. 9 Bevölkerungsschutzgesetz (BevSG) - Politische Gemeinden

2. Zusammenarbeit
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Art. 9 BevSG · Politische Gemeinden

1. Die politischen Gemeinden erfüllen die Aufgaben im Bevölkerungsschutz gemeinsam.

2. ...

3. Die Gebiete der Bevölkerungsschutzregionen entsprechen jenen der regionalen Zivilschutzorganisationen nach Art. 1bis des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz vom 20. Juni 1996.

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