387.21
AISE
CH-SG
Art. 4 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE - c) Widerruf
I. Unterstellung von st.gallischen Einrichtungen unter die IVSE
Art. 4 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE · c) Widerruf
1. Die Unterstellung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr erfüllt sind.