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387.21 AISE CH-SG

Art. 24 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE - Vollzugsbeginn

V. Schlussbestimmungen
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Art. 24 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE · Vollzugsbeginn

1. Diese Verordnung wird ab 1. März 1989 angewendet.

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