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387.21 AISE CH-SG

Art. 22 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE - Rückzahlung

IV. Berechnung von Beiträgen der Unterhaltspflichtigen und Leistungsabgeltungen
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Art. 22 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE · Rückzahlung

1. Zu Unrecht bezogene Beiträge sind mit Zins zurückzuerstatten.

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