387.21
AISE
CH-SG
Art. 22 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE - Rückzahlung
IV. Berechnung von Beiträgen der Unterhaltspflichtigen und Leistungsabgeltungen
Art. 22 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE · Rückzahlung
1. Zu Unrecht bezogene Beiträge sind mit Zins zurückzuerstatten.