387.21
AISE
CH-SG
Art. 21e Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE - d) Abschöpfung verfügbarer Mittel
IV. Berechnung von Beiträgen der Unterhaltspflichtigen und Leistungsabgeltungen
Art. 21e Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE · d) Abschöpfung verfügbarer Mittel
1. Mittel des Schwankungsfonds können für Aufwendungen des privaten Kinder- und Jugendheims im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung in Absprache mit dem Amt für Soziales abgeschöpft werden, soweit diese den oberen Schwellenwert nach Art. 21c dieses Erlasses übersteigen.