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387.21 AISE CH-SG

Art. 21b Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE - Pauschale Leistungsabgeltung und Schwankungsfonds bei privaten Kinder- und Jugendheimen a) Ausweis

IV. Berechnung von Beiträgen der Unterhaltspflichtigen und Leistungsabgeltungen
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Art. 21b Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE · Pauschale Leistungsabgeltung und Schwankungsfonds bei privaten Kinder- und Jugendheimen a) Ausweis

1. Bei pauschaler Leistungsabgeltung führt das private Kinder- und Jugendheim je Leistungsbereich einen in der Bilanz als zweckgebundenes Kapital ausgewiesenen Schwankungsfonds.

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