387.21
AISE
CH-SG
Art. 21b Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE - Pauschale Leistungsabgeltung und Schwankungsfonds bei privaten Kinder- und Jugendheimen a) Ausweis
IV. Berechnung von Beiträgen der Unterhaltspflichtigen und Leistungsabgeltungen
Art. 21b Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE · Pauschale Leistungsabgeltung und Schwankungsfonds bei privaten Kinder- und Jugendheimen a) Ausweis
1. Bei pauschaler Leistungsabgeltung führt das private Kinder- und Jugendheim je Leistungsbereich einen in der Bilanz als zweckgebundenes Kapital ausgewiesenen Schwankungsfonds.