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387.21 AISE CH-SG

Art. 21a Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE - b) Naturalbezüge

IV. Berechnung von Beiträgen der Unterhaltspflichtigen und Leistungsabgeltungen
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Art. 21a Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE · b) Naturalbezüge

1. Naturalbezüge werden nach Massgabe der steuerrechtlichen Berücksichtigung als Ertrag angerechnet.

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