Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
387.21 AISE CH-SG

Art. 15a Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE - cbis) Aufenthalt in stationären Einrichtungen der Suchthilfe

III. Kostenübernahmegarantie
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (27 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 15a Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE · cbis) Aufenthalt in stationären Einrichtungen der Suchthilfe

1. Die Kostenbeteiligung richtet sich nach dem Suchtgesetz vom 14. Januar 1999.

← Art. 15 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE St.Gallische Einrichtungen Art. 16 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →