381.42
CH-SG
Art. 4 Regierungsbeschluss über die Höchstansätze für Leistungen in anerkannten Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung - d) Werkstätten und andere betreute Arbeitsformen
Art. 4 Regierungsbeschluss über die Höchstansätze für Leistungen in anerkannten Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung · d) Werkstätten und andere betreute Arbeitsformen
1. Die Höchstansätze für den Betreuungs- und Objektaufwand abzüglich anrechenbarer Erträge (anrechenbarer Nettoaufwand) in Werkstätten und anderen betreuten Arbeitsformen betragen
Franken je Person/Tag: 114.00
Franken je Person/Monat*: 2470.00