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381.42 CH-SG

Art. 4 Regierungsbeschluss über die Höchstansätze für Leistungen in anerkannten Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung - d) Werkstätten und andere betreute Arbeitsformen

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Art. 4 Regierungsbeschluss über die Höchstansätze für Leistungen in anerkannten Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung · d) Werkstätten und andere betreute Arbeitsformen

1. Die Höchstansätze für den Betreuungs- und Objektaufwand abzüglich anrechenbarer Erträge (anrechenbarer Nettoaufwand) in Werkstätten und anderen betreuten Arbeitsformen betragen

Franken je Person/Tag: 114.00

Franken je Person/Monat*: 2470.00

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