Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
381.42 CH-SG

Art. 1 Regierungsbeschluss über die Höchstansätze für Leistungen in anerkannten Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung - Höchstansätze a) Grundsatz

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Regierungsbeschluss über die Höchstansätze für Leistungen in anerkannten Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung · Höchstansätze a) Grundsatz

1. Die Höchstansätze werden nach Betreuungsbedarfsstufen festgelegt.

2. Die Einstufung richtet sich nach dem vom Departement des Innern anerkannten System zur Erhebung des individuellen Betreuungsbedarfs (IBB).

3. Von der Festlegung nach Betreuungsbedarfsstufen ausgenommen sind die Höchstansätze

a)* in Werkstätten und anderen betreuten Arbeitsformen;

b)* für den Objektaufwand.

Höchstansätze a) Grundsatz Art. 2 Regierungsbeschluss über die Höchstansätze für Leistungen in anerkannten Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →