Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
381.41 BEHV CH-SG

Art. 6 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - Beitragsgesuch

II. Ambulante Leistungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (52 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 BehV · Beitragsgesuch

1. Das Beitragsgesuch enthält

a) Statuten oder Stiftungsurkunde der Trägerschaft sowie Auszug aus dem Handelsregister;

b) Leitbild;

c) Nachweis über die Steuerbefreiung;

d) Angaben über die angebotene Leistung und Bedarfsnachweis;

e) Personalien der Mitglieder des obersten Leitungsorgans und Angaben zu deren Entschädigung und zur Spesenausrichtung;

f) Angaben über die interne Organisation sowie Personalien und Qualifikation der Geschäftsleitung, insbesondere Lebenslauf, Ausbildungsnachweise und Strafregisterauszug;

g) Nachweis über Massnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung;

h) Angaben über die interne Aufsicht und deren Unabhängigkeit sowie fachlichen Eignung;

i) Voranschlag, Jahresrechnung und Finanzplan für die nächsten drei Jahre;

j) Bericht der Revisionsstelle.

2. Das Amt für Soziales kann weitere Unterlagen verlangen.

← Art. 5 BehV Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - Wirkungsbericht a) Zuständigkeit Art. 7 BehV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →